Sachverständiger Bernhard Pruß


Metallbaumeister und Schweißfachmann


Von der Handwerkskammer Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauer-Handwerk

Nicht nur Gerichts- und Privatgutachten zählen zum Leistungsspektrum eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, auch die außergerichtliche Beratung gehört zu unserem Dienstleistungsspektrum.



Sie haben Fragen zu Ihrem Terrassendach/Gewerk

Wir beraten Sie gerne,

- wenn Sie ein Terrassendach/ Sonnen- oder Wetterschutz planen

- wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Terrassendach/Sonnenschutz/Wetterschutz fachgerecht geplant und montiert wurde

- wenn es Unstimmigkeiten zwischen Bauherrn und Unternehmer gibt

- wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gewerk/Bauvorhaben den technischen Normen entspricht




Serviceleistungen/Auszug

Technische Beratung - Sind bei Ihrem Bauvorhaben die technischen Normen eingehalten worden?

Privat- und Gerichtsgutachten

Technische Beratung für verarbeitende Betriebe

Technische Beratung bei Unstimmigkeiten zwischen Herstellern und verarbeitenden Betrieben

Technische Beratung bei Unstimmigkeiten zwischen Betrieben und Endkunden

Montageeinweisungen

Unterstützung bei Optimierung und Neuentwicklung von Profilen und deren Anwendung



Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt.
Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Um als Sachverständiger öfftenlich bestellt und vereidigt zu werden, werden die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten, sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft. Nur Bewerber, die ihre fachliche und persönliche Qualifikation im Prüfungsverfahren unter Beweis stellen konnten, haben einen Anspruch auf die Bestellung.

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sich Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit.
Hierauf muss er einen Eid leisten.
Diese Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gelten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.